Wie geht's - Therapie in der Privatpraxis
Mit meiner Approbationsprüfung und dem Eintrag ins Arztregister besitze ich die gesetzliche Erlaubnis, eine psychotherapeutische Heilbehandlung durchzuführen und bei den Krankenkassen und privaten Versicherungen abzurechnen.
Private Krankenversicherung, Beihilfe, Private Zusatzversicherung
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und bis zu fünf weiteren Gesprächsterminen (probatorische Sitzungen) ohne vorherige Genehmigung.
Die weiterführende Therapie muss bei der Versicherung beantragt werden. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse nach den Bedingungen. Bei der Antragsstellung bin ich Ihnen selbstverständlich behilflich.
Meine Behandlungen werden analog zur GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) über Ihre Versicherung abgerechnet. Rechnungen können Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen.
Gesetzlich Versicherte - Therapie im Kostenerstattungsverfahren
Trotz hohen Bedarfs an Therapieplätzen insbesondere für Kinder und Jugendliche und langen Wartezeiten (bis zu einem Jahr), vergibt die Kassenärztliche Vereinigung pro Landkreis nur eine bestimmte Anzahl an Kassensitzen.
Da Wartezeiten über drei Wochen als nicht zumutbar gelten, besteht für gesetzlich versicherte Patienten, die dringend einen Therapieplatz benötigen, ein Rechtsanspruch für eine Psychotherapie in der Privatpraxis. Dieses ist das so genannte Kostenerstattungsverfahren nach § 13,3 SGB V (vgl.: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html).
Vor Beginn der Behandlung muss ein Antrag auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse gestellt werden. Dieser beinhaltet ein Protokoll mit mindestens drei Absagen bei kassenabrechnungsberechtigten Psychotherapeuten. Entsprechende Vordrucke sind bei mir erhältlich.
Das Vorgehen und was bei der Antragsstellung zu berücksichtigen ist, kann in einem kostenlosen Erstgespräch in meiner Praxis geklärt werden.
Weitere Hinweise auf eine Therapie in der Kostenerstattung finden Sie hier:
https://www.bptk.de/uploads/media/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf
Selbstzahler
Manche Patienten möchten ihre Psychotherapie lieber selbst zahlen. Als Selbstzahler haben Sie den Vorteil absoluter Diskretion, da in diesem Fall eine Befunderstellung für die Krankenkasse entfällt. Bei Anwartschaft auf Verbeamtung, Wechsel in eine private Krankenkasse oder Abschluss einer Zusatzversicherung kann dies von Bedeutung sein. Die Behandlungskosten zahlen Sie nach der Behandlung. Diese Kosten können Sie gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.